Google Analytics IP anonymisieren in Analytics Classic und Google Analytics Universal IP anonymize

Wie man in Google Analytics classic und in Google Analytics Universal die IP Adresse anonymisiert zeige ich Euch hier.

Wie man in Google Analytics Classic und in Google Analytics Universal die IP anonymisieren kann, das zeige ich Euch hier anhand der Funktion _anonymizeIp() (classic) und anonymizeIp (universal).

Spätestens nach dem Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg fangen viele User an die Website datenschutzgerecht in Sachen Google Analytics zu ändern. Gesetzlich verpflichtet sind im nicht öffentlichen Bereich mit Sitz in Baden-Württemberg privatrechtliche Unternehmen und Organisationen. Ich würde aber auch empfehlen private Website dementsprechend auszustatten.

Nach §38 Absatz 5 BDSG kann der Landesbeauftragte fordern, innerhalb von 3 Monaten den Einsatz von Google Analytics dahingehend zu ändern, dass nur noch die gekürzte IP übertragen wird. Demnach müssen auf allen Websites mit Google Analytics Integration dem Trackingcode die Funktion der Anonymisierung hinzugefügt werden.

Ein Standard asynchroner Google Analytics Code (also Standard wie nicht Universal, sieht so aus):

<script type="text/javascript">
var _gaq = _gaq || [];
 _gaq.push(['_setAccount', 'UA-XXXXXX-XX']);
 _gaq.push(['_trackPageview']);

 (function() {
 var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
 ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'https://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
 var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
 })();
</script>

Und mit dieser Funktion wird der Google Analytics Classic Code um die Anonymisierungs-Funktion erweitert: Continue reading

Filesharing Strafe Betrug Urmann + Collegen Kanzlei – Infos und Ratgeber zur Abmahnung bei Filesharing und Streaming

Abmahnung bei Filesharing. Hilfe zur Abmahnung erhalten Sie hier.

Immer öfter geraten Eltern in die Situation, dass ihre Kinder oder Jugentlichen über Filesharing Portale verbotene Software herunterladen. Wie die rechtliche Situation dazu aussieht beschreibt dieser Artikel.

Portale wie Share Online (Link zu Share Online) bieten durchaus legale Software zum Download an. Im Grunde sind Filesharing-Dienste super, kann ich doch große Software (im Prinzip egal wie groß) da hochladen und sie jemandem zum Download zur Verfügung stellen.

Das spart Arbeit und viel Zeit. Jedoch sind natürlich auch die Grauzonen bzw. auch die komplett verbotenen Software-Stücke zum Download erhältlich, wenn man weiß wie und vor allem wo man sie herbekommt. Die Dienste wie Share-Online oder andere lassen sich nämlich nicht einfach durchsuchen sondern man braucht bereitgestellte Links, die dann auf Filme, Serien oder Spiele verweisen.

Und hier beginnt die Gesetzeswidrigkeit. Auf e-recht24.de finden suchende Hilfe wie es mit Abmahnungen, insbesondere mit der Abmahnkanzlei Urmann + Collegen, aussieht und was man dagegen tun kann.

Vorsicht vor Betrügereien: Seit Ende 2013 werden gefälschte Abmahnungen im Namen von Urmann + Collegen per E-Mail verschickt. Seid grundsätzlich immer skeptisch und versucht den Versender der E-Mail / Post telefonisch zu erreichen.

Den ganzen Beitrag zum Thema findet Ihr auf e-recht24.de im Artikel “Filesharing: Ein Ratgebr für Eltern“.

ACTA-Gesetz ist abgewählt – Netzgemeinde siegt!

Der internationale Zusammenschluß gegen Produktfälschungen und Produktpiraterie muss ein bitteres Bonbon schlucken: Das Gesetz ACTA (= Anti-Counterfeiting Trade Agreement / DE = Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) wurde vom EU-Parlament abgelehnt.

Laut Zahlen von spiegel.de/netzwelt hätten gegen ACTA 478 Abgeordnete gestimmt und dafür nur 39. Es gab 165 Enthaltungen.

Wer alles über das umstrittene Gesetz wissen möchte liest hierzu bitte den DE-Artrikel von Wikipedia: KLICK-KLACK

Facebook Nutzungsbestimmungen-Abstimmung ist gescheitert.

NUR 0,05% der Facebooknutzer beteiligten sich an den Umfragen zur Neugestaltung der Facebook-Nutzungsbestimmungen.

Damit Facebook das Ergebnis des Stimmrechts seiner Nutzer aber anerkennt sollten sich eigentlich 30% aller Nutzer an der Umfrage beteiligen. Dies war so in einem älteren blogperle.de-Artikel bereits zu lesen.

Spiegel.de/netzwelt spricht von einer “Wahlfarce”. Lies hier den ganzen Artikel von Ole Reißmann.

Für uns Nutzer: An Facebook Nutzungsbestimmungen eine Woche lang abstimmen

Facebook lässt seine Nutzer über die neuen Nutzungsbestimmungen abstimmen.
Die derzeit knapp 900 Millionen Nutzer dürfen auf der Seite https://www.facebook.com/fbsitegovernance/app_130362963766777 abstimmen.

Die Abstimmung läuft vom 01.06.2012 bis 08.06.2012.

Wenn man eine Abstimmungsbeteiligung von mehr als 30% erreiche, so würde man das Ergebnis anerkennen. Deshalb sollten Continue reading

Gesetz für Shopbetreiber – Kaufbuttons und Informationspflicht

Auf shopbetreiber-blog.de findet sich ein ausführlicher Artikel zu der ab 01. August 2012 geltenden Regelung bzgl. des Layouts von Knöpfen, die den Bestellvorgang auf einer Shopplattform abschließen.

Im Grunde geht es weniger ums Layout als vielmehr um die Beschriftung des Buttons.

Auch e-recht24.de hat dazu natürlich einiges zu sagen. Auch die zusätzliche Informationspflicht ist auf e-recht24.de näher erläutert.

Internetrecht, e-recht, Abmahnung – was tun?

Da ich nun auch einen WordPress-Blog betreibe war eine meiner ersten Fragen, wie ich mich vor (un)recht schützen kann bzw. wie ich alles gesetzeskonform auf die Beine stelle. Hier half mir schon beim Erstellen des Impressums die Online Kanzlei von Sören Siebert ganz gewaltig.

Auf e-recht24.de findet man alles was man für einen gesetzestreu gelungenen Webauftritt braucht.

Toll finde ich die Möglichkeit der Anmeldung am Newslettersystem, das einem mit den neuesten und informativsten Internetrechtsbeiträgen versorgt.

Vielen Dank für so einen tollen, kostenlosen Dienst!

Datenschutz bei Social Plugins

Bereits im Sommer diesen Jahres hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Websitebetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, die immer weiter verbreiteten Social Plugins von ihren Websites zu nehmen, da diese nicht mit hiesigen Datenschutzrichtlinien vereinbar seien. Dieser Ansicht haben sich am 8. Dezember nun auch die im Düsseldorfer Kreis organisierten obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich angeschlossen und somit eine bundesweite Richtlinie zur Nutzung von Social Plugins, wie bspw. des Facebook Like-Buttons, geschaffen. Und diese besagt, dass die Nutzung derartiger Plugins ohne ausreichende Information der Nutzer darüber, dass Daten an das jeweilige Soziale Netzwerk übertragen werden, nicht zulässig ist.

Warum eigentlich? Hier eine kurze Erläuterung: ruft ein Nutzer eine Webseite auf, auf der z.B. der Facebook Like-Button integriert ist, so sendet der Browser des Nutzers automatisch die Adresse der Webseite und ein eventuell bereits früher von Facebook gesetztes Cookie an die Facebook-Server. Ist dieser Nutzer zufällig zum gleichen Zeitpunkt bei Facebook angemeldet (das ist er auch dann, wenn Facebook zwar geschlossen ist, er sich aber beim Verlassen nicht abgemeldet hat), so enthält das Cookie auch dessen Sitzungs-ID und Facebook kann ihm den Webseitenaufruf persönlich zuordnen. Auf diese Weise lassen sich relativ einfach Bewegungsprofile im Internet erstellen. Selbst, wenn zum Zeitpunkt des Aufrufes kein Facebook-Cookie auf dem Rechner des Nutzers vorhanden sein sollte – z.B. weil er gar kein Facebookprofil besitzt – kann Facebook seine Bewegungen im Internet zukünftig trotzdem nachvollziehen, da einfach ein neues Cookie gesetzt wird, auf das später bei ähnlichen Aufrufen zurückgegriffen werden kann. Die so gesammelten Daten können dann zwar keinem richtigen Namen, aber einer in dem Cookie gespeicherten ID zugeordnet werden. Ähnliche Verfahren verwenden auch andere soziale Netzwerke wie Twitter und Google+.

Wie kann man nun als Website-Betreiber Social Plugins datenschutzkonform einbinden? Dazu hat sich der Heise-Verlag Gedanken gemacht und eine zweistufige Lösung sowohl entwickelt, als auch unter der Open-Source-Lizenz veröffentlicht, die den Anforderungen der Datenschützer gerecht wird. Beim Laden der aufgerufenen Seite sind die Buttons für Facebook, Twitter und und Google+ noch deaktiviert und senden keinerlei Daten an die entsprechenden Server. Erst durch einen gezielten Klick des Nutzers werden die Buttons aktiviert und können dann dementsprechend genutzt werden. Durch das bewusste Aktivieren gibt der Nutzer seine Zustimmung zum Datenversand, womit eine Einbindung der Buttons entsprechend der am 8. Dezember beschlossenen Richtlinie gewährleistet ist. Ich selber habe in mein Blog diese Lösung implementiert und dafür das entsprechende WordPress Plugin benutzt, welches im zentralen Plugin-Verzeichnis zur Verfügung steht.

Es kann also wieder geliked, getweeted und ge+1ed werden!