Nachdem der Entwurf des neuen Leistungsschutzrechts im Juni vorgestellt wurde (blogperle.de berichtete in einem kurzen Artikel) haben sich die Netzcommunity und Wirtschaftsverbände quer gestellt und lehnten den Entwurf mit Begründung einer “unkalkulierbare Lizenzierungspflicht” ab.
Nun reagierte das Justitzministerium und änderte den Entwurf ab.
Der wichtige “Passus”, der die ganze Geschichte lockert:
“Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.”
Damit ist die Zielgruppe der womöglich betroffenen stark minimiert worden.
Hintertürchen dieses Gesetzes und weiterführende Informationen lest Ihr auf spiegel.de/netzwelt.