Facts zu Handyverträgen, Rufnummernmitnahme und Kündigung

Facts zu Handyverträgen, Rufnummernmitnahme und Kündigung

Facts zu Handyverträgen

Facts zu Handyverträgen, Rufnummernmitnahme und Kündigung – Copyright: Wavebreak Media Ltd (Bigstockphoto.com)

Die Fülle an Tarifmodellen in Deutschland macht die Suche nach der optimalen Tarifvariante nicht einfacher. Grundsätzlich lassen sich die Tarife in zwei große Gruppen einteilen: Wertkarten- und Vertragstarife. Bei den Wertkartentarifen lädt der Kunde sein Handy mit Guthaben auf und kann dieses dann verbrauchen. Bei Vertragstarifen ist es umgekehrt und die Rechnung wird erst im Nachhinein gestellt. Je nachdem, wie häufig man telefoniert und online geht, wählt man einen Tarif mit Abrechnung nach verbrauchten Einheiten oder ein Tarifpaket. Beim Tarifpaket erhält man monatlich zum fixen Preis ein Kontingent an Freiminuten, SMS und Datenvolumen. Wenn das mal keine Facts zu Handyverträgen sind, was dann? Aber lest weiter…

Pro und contra Mindestlaufzeit

Entscheidet sich der Kunde für einen Zweijahresvertrag, so bekommt er als Bonus das neue Handy deutlich günstiger. Im Gegenzug ist er verpflichtet, die monatliche Grundgebühr über den gesamten Vertragszeitraum zu bezahlen. Für Einsteiger und alle, die ihre Flexibilität behalten möchten, gibt es Verträge, die kurzfristig abgemeldet werden können. In diesem Fall muss das Handy zwar selbst bezahlt werden, bei den günstigen Gerätepreisen in Deutschland fällt dies jedoch nicht wesentlich ins Gewicht. Auf der Website von discoPLUS finden Sie dazu die passenden Angebote.

Den Vertrag fristgemäß kündigen

Um den Anbieter zu wechseln, muss zunächst die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist in Erfahrung gebracht werden. Diese Informationen stehen auf dem Handyvertrag bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können auch von der Serviceline beauskunftet werden. Achten Sie darauf, dass die Kündigung einige Tage vor Ablauf der Frist bei Ihrem Betreiber einlangt. Bei Zweijahresverträgen beträgt diese Frist drei Monate. Wird sie verpasst, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Die Mitnahme der Rufnummer

Vier Monate vor bis vier Wochen nach dem Vertragsende beim abgehenden Betreiber haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rufnummer mitzunehmen. Ihre Vorteile: Sie bleiben nahezu lückenlos erreichbar und alle Ihre Visitenkarten behalten ihre Gültigkeit. Die Mitnahme wird beim neuen Anbieter unter Vorlage der Kündigungsbestätigung beantragt.

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