Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat im Aktenzeichen I ZB 80/11 entschieden, dass ab sofort (10. August 2012) Internetprovider verpflichtet sind personenbezogene Daten auf Anfrage herauszugeben. Bisher war ein “gewerbsmäßiges Ausmaß” nachzuweisen.
Im BGH-Urteil geht es um Musikstücke, dies kann als Einschränkung noch gesagt werden. Die gesamte Info findet Ihr auf spiegel.de/netzwelt.